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   FG Hessen, 24.10.1995 - 6 K 5103/89   

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https://dejure.org/1995,3191
FG Hessen, 24.10.1995 - 6 K 5103/89 (https://dejure.org/1995,3191)
FG Hessen, Entscheidung vom 24.10.1995 - 6 K 5103/89 (https://dejure.org/1995,3191)
FG Hessen, Entscheidung vom 24. Oktober 1995 - 6 K 5103/89 (https://dejure.org/1995,3191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides; Haftung Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) für Umsatzsteuer und Säumniszuschläge der Primärschuldnerin; Ankauf und die Bebauung zweier Grundstücke zum Zwecke der gewerblichen Zwischenvermietung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 162
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (33)

  • BFH, 02.10.1986 - VII R 28/83

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides - Beurteilung des

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  • BFH, 28.02.1973 - II R 57/71

    Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners - Inanspruchnahme des Haftenden

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  • BFH, 19.10.1972 - IV R 102/68

    Diamantsägeblätter als selbständig bewertungsfähige Wirtschaftsgüter

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  • FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2004 - 4 V 819/03

    Begründung des Auswahlermessens bei Haftungsinanspruchnahme von

    Wegen der gleichmäßigen Heranziehung beider Gesellschafter bedurfte es auch keiner besonderen Begründung des Auswahlermessens in den angefochtenen Bescheiden (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 24.10.1995 - 6 K 5103/89, EFG 1996, 162).

    Abgabenordnung , Rdnr. 47 b zu § 191 AO , und Lohmeyer in Pump/Lohmeyer/Leibner, Abgabenordnung , Rdnr. 61 a zu § 191 AO ) stellt aber der verschiedene Umfang der gesellschaftlichen Beteiligung kein Differenzierungskriterium dar, wenn die Haftung - wie im Streitfall - allein an die Gesellschafterstellung des Haftenden geknüpft ist (vgl. BFH-Beschluss vom 2.8.1988 - VII B 111/87, BFH/NV 1989, 152; Hessisches Finanzgericht. Urteil vom 24.10.1995 - 6 K 5103/89, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 14.12.1998 - 3 K 233/97

    Darlegung des Auswahlermessens bei Haftungsbescheid

    Aus diesem Grund kann die Darlegung eines Auswahlermessens regelmäßig unterbleiben, wenn alle Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden und dies im Haftungsbescheid zum Ausdruck kommt (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 24.10.1995 6 K 5103/89, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 162 m.w.N.).

    Zwar hält der Senat die Auffassung für zutreffend, daß die Darlegung des Auswahlermessens bei Inanspruchnahme sämtlicher Gesellschafter einer GbR normalerweise unterbleiben kann (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 24.10.1995 6 K 5103/89, a.a.O.; vgl. aber Finanzgericht Münster, Urteil vom 13.11.1996 8 K 6147/95 U, EFG 1997, 324).

  • FG Sachsen-Anhalt, 02.09.2002 - 1 K 609/97

    Haftung eines nicht im Handelsregister eingetragenen GmbH-Geschäftsführers nach §

    Da er ferner alle für den Haftungszeitraum bestellten Geschäftsführer herangezogen hat, bedurfte es insoweit keiner weiteren Ausführungen (vgl. Urteil des Hessischen Finanzgericht vom 24. Oktober 1995, 6 K 5103/89, EFG 1996, 162).
  • FG Hamburg, 23.05.2000 - I 30/98

    Haftung ehemaliger Kommanditisten

    Derartige Ermessensfehler liegen bei der Haftungsauswahl von Gesellschaftern nach Liquidation einer Personengesellschaft grundsätzlich nicht vor, wenn es um den einzigen kapitalgebenden Gesellschafter geht (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 26. Juni 1997 V 184/95, EFG 1998, 8) oder wenn alle Gesellschafter gleichzeitig in Anspruch genommen werden (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 24. Oktober 1995 6 K 5103/89, EFG 1996, 162) und wenn der einzelne Haftende im Verhältnis zu Mitgesellschaftern nicht nur geringfügig beteiligt ist (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Dezember 1998 3 K 233/97 H {U}, rechtskräftig).
  • FG Hamburg, 23.05.2000 - I 29/98

    Zur Haftungsverjährung nach § 191 AO

    Derartige Ermessensfehler liegen bei der Haftungsauswahl von Gesellschaftern (bzw. ihrer Rechtsnachfolger) nach Liquidation einer Personengesellschaft grundsätzlich nicht vor, wenn alle Gesellschafter gleichzeitig in Anspruch genommen werden (vgl. Hessisches FG, Urteil vom 24. Oktober 1995 6 K 5103/89, EFG 1996, 162) und wenn der einzelne Haftende im Verhältnis zu Mitgesellschaftern nicht nur geringfügig beteiligt ist (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 14. Dezember 1998 3 K 233/97 H {U}, rechtskräftig).
  • FG Hessen, 03.03.2005 - 6 V 2883/04

    Haftungsinanspruchnahme eines GbR-Gesellschafters für Steuerschulden der

    Sofern das FA - wie im Streitfall - die Inanspruchnahme des antragstellenden Gesellschafters auf die verschuldensunabhängige bürgerlich-rechtliche Haftung nach §§ 427, 421 BGB gründet, was im Ergebnis einer analogen Anwendung des § 128 OHG gleichsteht, sind Verschuldensgesichtspunkte im Gegensatz zur verschuldensabhängigen Geschäftsführerhaftung gemäß § 69 AO bei der Ermessensentscheidung nicht zu berücksichtigen (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Oktober 1995, 6 K 5103/89, EFG 1996, 162, Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Januar 2004, 4 V 819/03, EFG 2004, 669).
  • FG Hessen, 27.02.2006 - 6 K 4107/01

    Umsatzsteuer; Haftung; Geschäftsführer; Voranmeldung; Mitwirkungspflicht;

    Der erkennende Senat hat daher im Urteil vom 24.10.1995 6 K 5103/89 (EFG 1996, 162) entschieden, dass der Erlass eines Haftungsbescheides mit dem alleinigen Hinweis auf die Uneinbringlichkeit der Erstschuld regelmäßig nicht ermessensfehlerhaft ist.
  • FG Saarland, 16.10.1997 - 2 K 97/97
    Die unbeschränkte gesamtschuldnerische persönliche Haftung der Klägerin knüpft jedoch nach obigem nicht an den Grad der Beteiligung der Klägerin, sondern schlechthin schlicht an ihre Mitbeteiligung an der streitbefangenen Personengesellschaft im Haftungszeitraum an (s. dazu ebenso Hessisches FG, Urteil vom 24. Oktober 1995 6 K 5103/89 , Entscheidungen der FG - EFG - 1996, 162 gleichfalls für eine 10 %-ige Gesellschafterbeteiligung).
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